Technologische Innovationen werden in Bezug auf den Reifegrad der im Projekt verwendeten oder entwickelten Technologien bewertet, um den maximalen Prozentsatz des Budgets festzulegen, der für einen Zuschuss in Frage kommt.
a.) Projekte, die Technologien verwenden, die nur auf System- oder Komponentenebene in einer Laborumgebung validiert wurden oder für die ein validierter experimenteller Machbarkeitsnachweis vorliegt, kommen für einen Zuschuss von maximal 50% in Frage.
b.) Projekte, die Technologien verwenden, die in einer relevanten Betriebs- oder Simulationsumgebung validiert wurden, unabhängig davon, ob es sich um das komplette System, einen Prototyp des Systems oder auf Komponentenebene handelt, kommen für einen Zuschuss von maximal 35% in Frage.
c.) Projekte, die Technologien verwenden, die in einer realen Umgebung vollständig getestet, validiert und zertifiziert wurden, kommen für einen Zuschuss von maximal 30% in Frage. Es kann die Existenz eines ersten kommerziellen Systems/Prototyps voraussetzen, wenn es sich um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung für die ausschließliche Verwendung zu Demonstrations- und Validierungszwecken zu teuer ist.
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