Person, die einen der folgenden Titel besitzt:
a.) Offizieller spanischer Abschluss als Abschluss eines Graduierten- oder Masterstudiums im neuen europäischen Hochschulraum.
b.) Offizieller spanischer Abschluss für Bachelor, Ingenieur, Architekt, Diplom, Technischer Ingenieur, Technischer Architekt.
c.) Offizieller spanischer Titel eines Technikers für höhere Berufsausbildung.
d.) Wenn Sie im Besitz eines ausländischen Hochschulabschlusses sind, muss diese Qualifikation in ihrer Ausbildung mit einer der oben genannten Qualifikationen vergleichbar sein.
Außerdem dürfen sie im Jahr vor der Veröffentlichung der Ausschreibung nicht durch einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen, das die Beihilfe erhalten hat, verbunden gewesen sein, noch wurden sie im gleichen Zeitraum von einem anderen Unternehmen eingestellt, das Teil der Unternehmensgruppe ist, der der Begünstigte gegebenenfalls angehört. Er darf auch zuvor nicht durch einen Arbeitsvertrag mit Einrichtungen verbunden gewesen sein, die für denselben Zweck im Rahmen des EMPLEA-Unterprogramms finanzierte Beihilfen erhalten haben. Außerdem können Sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht mit einem Anteil am Kapital des Unternehmens rechnen, der eine direkte oder indirekte Kontrollfähigkeit voraussetzt (in der Regel muss die Beteiligung unter 25% liegen; für Spin-offs oder JEI gelten besondere Bedingungen).