Das Verfahren kann über den privaten Bereich des Unternehmensportals von durchgeführt werden
ENISA.
Die Projekte werden auf der Grundlage ihres Innovationsgrades und der Skalierbarkeit des Geschäftsmodells unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien analysiert:
- Innovationsgrad.
- Grad der Marktattraktivität.
- Lebensphase des Unternehmens. ·
- Kompetenz.
- Ausrüstung.
- Abhängigkeit von Lieferanten, Lieferanten und Mietverträgen.
- Kunden.
- Das Fehlen eines Geschäftsmodells lässt begründete Zweifel an potenziellen Reputations-, regulatorischen, ethischen oder spekulativen Risiken aufkommen.
Sobald die Analyse abgeschlossen ist, übermittelt die ENISA dem Handelsregister oder dem zuständigen Genossenschaftsregister die entsprechenden Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass alle Anforderungen erfüllt sind, um den Status eines Start-up-Unternehmens zu erlangen.
Sobald das Unternehmen alle Informationen im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsantrag eingereicht hat, beträgt die Frist für die Bestimmung der Art eines innovativen und skalierbaren Unternehmens 3 Monate. Diese Frist gilt ab sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.