Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Frist für die Einreichung von Vorschlägen für H2020-Aufforderungen festgelegt, deren Abschluss zwischen dem 17. März und dem 15. April lag, mit Ausnahme der IMI-Ausschreibungen (IMI2-2020-21-01) und des EIC-Pilotprojekts — Europäischer Innovationsrat (EIC-SMEINST-2018-2020). Die neuen Fristen für jede Ausschreibung werden auf den offiziellen Seiten der Ausschreibungen veröffentlicht. In Bezug auf den Ausbruch und die Durchführung der Horizont-2020-Projekte hat die Europäische Kommission Folgendes detailliert beschrieben:
„Der Ausbruch des Virus in der EU und anderswo kann Auswirkungen haben, beispielsweise auf die Teilnahme an Treffen und Veranstaltungen, die von Begünstigten im Rahmen der laufenden H2020-Maßnahmen organisiert werden, und auf deren Umsetzung. Es kann die Begünstigten auch daran hindern, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Maßnahme nachzukommen oder sogar Arbeiten in einem vom Virus betroffenen Gebiet durchzuführen. Es kann die Begünstigten auch dazu zwingen, eine Sitzung abzusagen, weil das Personal nicht verfügbar ist oder weil die meisten Teilnehmer nicht teilnehmen können.“
FRAGEN ZU H2020 Werden die Fristen für Horizont 2020 im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch verlängert?Der COVID-19-Ausbruch kann die Fähigkeit der Antragsteller beeinträchtigen, qualitativ hochwertige Vorschläge auszuarbeiten und abzuschließen. Aus diesem Grund gelten für Anträge im Rahmen von Horizont 2020, deren ursprüngliche Fristen bis zum 15. April liegen, Verlängerungen. Die neuen Fristen werden auf den Ausschreibungs- und Themenseiten in der Finanzierungs- und Ausschreibungsportal . Besteht die Möglichkeit, die Arbeit der aktuellen Horizont-2020-Projekte schnell umzulenken, um zur Bekämpfung des Covid-19-Ausbruchs beizutragen?Grundsätzlich sollten keine Änderungen am Projekt vorgenommen werden, die die Vergabeentscheidung in Frage stellen. Aufgrund der aktuellen Situation könnte jedoch, falls eine Neuausrichtung des Projekts zur Bewältigung der Coronavirus-Krise beitragen könnte, dies (im Rahmen einer Überprüfung) und auf Antrag der Begünstigten (von Fall zu Fall von der Förderstelle bewertet) gewährt werden.Wie werden die Finanzierungsstellen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Ausbruch mit potenziellen Verzögerungen bei der Berichterstattung von Horizont 2020-Zuschüssen umgehen?Angesichts der COVID-19-Situation wird bei den geplanten Fälligkeitsterminen für Meilensteine und Berichte, deren Leistung durch die Sperrmaßnahmen beeinträchtigt wurde, volle Flexibilität gewährt. Insbesondere bei Berichten im Zusammenhang mit Zahlungen kann der Koordinator den Bericht zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fälligkeitsdatum vorlegen, wobei jedoch Flexibilität hinsichtlich der Frist von 60 Tagen für die Einreichung des Berichts gewährt wird (siehe auch Häufig gestellte Fragen zu ' Zwischen- und Abschlusszahlungen 'und' Möglichkeit, die Dauer des Projekts zu verlängern '). Jede verspätete Meldung im Zusammenhang mit der Zahlung führt jedoch zu einer Nachzahlung. Offizielle Seite: Horizont 2020