Aktive Finanzierung: Zuschüsse für F+E+i-Projekte im Bereich der vernetzten Industrie 4.0.

Das Active Funding Program für F+E+i-Projekte ist einer der ersten veröffentlichten Zuschüsse aus den Next Generation-Fonds.

Das Active Financing Program, einer der ersten veröffentlichten Zuschüsse aus den Fonds der nächsten Generation, sieht vor, die vorgestellten Projekte je nach Größe der Unternehmen, die sie entwickeln, über zwei verschiedene Aktionslinien zu finanzieren: Activa-SME und Activa-Large Implementations.

Aktionslinien

Aktiv-KMU: Für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen.

Active-Large-Implementierungen: Für Projekte, die von Unternehmen aller Art durchgeführt werden.

Art der Finanzierung

Zuschüsse werden in Form von Darlehen oder in Form einer Kombination aus Darlehen und Zuschüssen gewährt. Im Großen und Ganzen ist das gewährter Gesamtbetrag (nominales Darlehen plus Zuschuss) belaufen sich auf maximal 80% der gesamten förderfähigen Ausgaben. Und die Höhe der zu gewährenden Beihilfe in Form eines Zuschusses, wird für kleine, mittlere und große Unternehmen jeweils höchstens 50, 20 und 5% betragen. Andererseits die Höchstintensität der Beihilfen in Form von Zuschüssen für die Linie Active-Large-Implementierungen, wird begrenzt auf:

Für industrielle Forschungsprojekte:

  • Große Unternehmen: Bis zu 50% der förderfähigen Kosten des Projekts.
  • Mittelständische Unternehmen: Bis zu 60% der förderfähigen Kosten des Projekts.
  • Klein- und Kleinstunternehmen: Bis zu 70% der förderfähigen Projektkosten.

Für experimentelle Entwicklungsprojekte:

  • Große Unternehmen: Bis zu 25% der förderfähigen Kosten des Projekts.
  • Mittelständische Unternehmen: Bis zu 35% der förderfähigen Kosten des Projekts.
  • Klein- und Kleinstunternehmen: Bis zu 45% der förderfähigen Projektkosten.

Für Organisations- und Prozessinnovationsprojekte:

  • Große Unternehmen: Bis zu 15% der förderfähigen Kosten des Projekts.
  • Mittelständische Unternehmen: Bis zu 50% der förderfähigen Kosten des Projekts.
  • Klein- und Kleinstunternehmen: Bis zu 50% der förderfähigen Projektkosten.

In Fällen, in denen eine Beihilfe gewährt wird in Form von Darlehen:

  • Die Amortisationszeit für die Activa-SME-Linie beträgt 5 Jahre mit einer Nachfrist von 2 Jahren.
  • Bei der Activa-Large Implementationslinie beträgt die Amortisation 10 Jahre mit einer Nachfrist von 3 Jahren.
  • Sowohl die Tilgung des Kapitals als auch die Liquidation der Zinsen werden jährlich durchgeführt. Für den Fall, dass die Beihilfe in Form einer Kombination aus Darlehen und Zuschuss gewährt wird, weisen die Darlehen dieselben Merkmale wie im vorherigen Fall auf.

Begünstigte

Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in Spanien rechtmäßig gegründet und ordnungsgemäß in das entsprechende Register eingetragen sind; unabhängig von ihrer Größe, die mindestens 3 Jahre lang eine industrielle Tätigkeit ausüben und nicht dem öffentlichen Sektor angehören.

Anforderungen

Die Projekte sollten an eine der folgenden thematischen Prioritäten angepasst werden:

  • Plattformen zur Vernetzung der Wertschöpfungskette des Unternehmens.
  • Lösungen für fortschrittliche Datenverarbeitung.
  • Lösungen für künstliche Intelligenz.
  • Industrielle Simulationsprojekte.
  • Additives Design und Fertigung.
  • Projekte in den Bereichen Augmented Reality, Virtual Reality und künstliches Sehen.
  • Kollaborative und kognitive Robotik. -Sensorisch.

Arten von Projekten

Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte definiert sein und eine der folgenden Aktivitäten umfassen:

  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklungsprojekte
  • Organisatorische Innovationsprojekte
  • Projekte zur Prozessinnovation
  • Vorläufige Validierungsprojekte

Finanzierbare Aufwendungen

Investitionen und Ausgaben, die ab dem Tag nach Einreichung des Antrags und bis zu einem Zeitraum von maximal zwei Jahren, beginnend mit der Genehmigung der Konzession, anfallen, sind bankfähig. Das bankfähige Mindestbudget für die Maßnahmen wird 100.000 Euro betragen.

In der Regel sind bankfähige Ausgaben wie folgt definiert:

Für die Activa-SME Line:

  • Produktionsausrüstung und Ausrüstung - Hardware-Infrastruktur
  • Ausgaben für externe Kooperationen, die ausschließlich aus dem Projekt stammen

Für die Active Line-Large-Implementierungen: -

  • Personalkosten.
  • Kosten für inventarisierbare Instrumente und Materialien.
  • Auftragsforschungskosten, technisches Wissen und Patente, die von externen Quellen erworben oder in Lizenz erworben wurden.

Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen

Das Bewertungskomitee gibt jedem Projekt eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 Punkten. Um für eine Beihilfe in Frage zu kommen, müssen die Projekte die für jedes Kriterium festgelegten Mindestpunktzahlen erfüllen. Sie sind wie folgt definiert:

  • Angemessenheit zu den thematischen Prioritäten, zu den Arten von beihilfefähigen Projekten und zu den Begünstigten, die in der Reihenfolge: Ausschlusskriterium festgelegt sind
  • Anreizeffekt der Beihilfe: Kriterien ausschließen
  • Wirtschaftliche und finanzielle Rentabilität: 15/30. Umlaufvermögen/kurzfristige Verbindlichkeiten: 0/1,5. Bruttowirtschaftsergebnis/ Nettoumsatz: 0/3. Aktiva/Passiva: 0/3.Nettoumsatz/Bilanzsumme: 0/3.Nettowirtschaftsergebnis/Bilanzsumme: 0/3.Bruttowirtschaftsleistung/Nettoverschuldung insgesamt: 0/3.Umlaufvermögen/Bilanzsumme: 0/1,5. Eigenmittel/Reinvermögen und Verbindlichkeiten insgesamt: 0/3. Mittel- und langfristige Schulden/Nettovermögen und Verbindlichkeiten insgesamt: 0/3. Sachanlage/Langfristige Vermögenswerte: 0/3. Nettowirtschaftsergebnis/Finanzaufwendungen: 0/3. Verhältnis zur Bewertung des wirtschaftlich-finanziellen Risikos: 0/1.
  • Technische Durchführbarkeit des Vorschlags: 20/40.Qualität des Unternehmens und des Arbeitsteams: 0/10.Qualität des Arbeitsplans: 0/20.Angemessener Zeitplan des Projekts: 0/10.
  • Sozioökonomische Auswirkungen und technologische Projektion: 0/30.Direkte Auswirkungen auf das verarbeitende Gewerbe: 0/10. Direkte Auswirkungen des Projekts auf die Wertschöpfungskette von Lieferanten und Kunden: 0/10. Beitrag des Projekts zum ökologischen Wandel: 0/10.

Fristen für die Einreichung von Anträgen: Zuschüsse können im Rahmen jährlicher Aufforderungen mit einer definierten und festgelegten Frist für die Einreichung von Anträgen oder im Rahmen von offenen Aufforderungen mit jährlichem Charakter angekündigt werden. Mehr: Öffentliche Mittel für F+E+i