
Diese Zuschüsse sollen innovative Investitionen in Informations-, Kommunikations- und elektronische Technologien fördern und es KMU erleichtern, die Umsetzung von Industrie 4.0 voranzutreiben, die Effizienz ihrer Prozesse zu verbessern, ihre Integration in die Wertschöpfungskette zu stärken und neue digitale Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
Zweck der Beihilfe
Der Hauptzweck des DIGITALIZA-CV-Programms besteht darin, Projekte zu unterstützen, die digitale Transformation von KMU, Werbung für:
- Die Einführung fortschrittlicher Technologien im Zusammenhang mit Industrie 4.0.
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der betrieblichen Effizienz.
- Digitale Integration in der Wertschöpfungskette.
- Die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder digitaler Geschäftsmodelle.
- Eine nachhaltige digitale Transformation mit besonderem Augenmerk auf die Reduzierung der Umweltbelastung.
IVACE priorisiert Initiativen mit einem hohen Maß an Komplexität und technologischer Innovation sowie solche, die zur Digitalisierung beitragen, die sich an Nachhaltigkeitskriterien orientiert.
Begünstigte der Digitaliza CV-Zuschüsse
Die Begünstigten dieser Zuschüsse können sein kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Zu haben Hauptsitz und Produktionsstätte in der valencianischen Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Anfrage.
- Verlassen Sie sich auf mindestens zwei Mitarbeiter, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder Genossenschaften handelt.
- Entwickeln Sie Aktivitäten im Rahmen eines der folgenden CNAE (2009):
- Abschnitte C, D, E und F (Abteilungen 10 bis 43), außer Klasse 41.10 (Immobilienentwicklung).
- Abschnitt H (Abteilungen 49-52).
- Abschnitt M (Abteilung 72).
- Abschnitte C, D, E und F (Abteilungen 10 bis 43), außer Klasse 41.10 (Immobilienentwicklung).
Unternehmen, deren Haupttätigkeit im Finanz-, Immobilien- oder Handelsbereich liegt, sind ausgeschlossen.
Art der förderfähigen Projekte
Die Projekte sollten bestehen aus Implementierung und Umsetzung innovativer Digitalisierungslösungen, verknüpft mit einer oder mehreren der folgenden Aktionen:
- Industrie 4.0 und Prozessdigitalisierung
- Wertschöpfungskettenmanagement- und Integrationssysteme
- Sicherheit, Datenanalyse und künstliche Intelligenz
Das förderfähige Mindestbudget pro Projekt muss gleich oder größer als 20.000 Euro. Projekte mit einem niedrigeren Budget werden nicht zugelassen.
Art der Hilfe und Intensität
Die Beihilfe wird gewährt in Form von nicht rückzahlbarer Zuschuss, berechnet als Prozentsatz der förderfähigen Kosten des Projekts:
- Kleines Unternehmen: Bis zum 45%.
- Mittelständisches Unternehmen: Bis zum 35%.
Die maximale Höhe des Zuschusses pro Projekt beträgt 175.000 Euro.
Diese Zuschüsse unterliegen De-minimis-Regelung.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, eine anzufordern Vorauszahlung von bis zu 75% der gewährten Beihilfe, sofern Garantien in Höhe von 25% des voraussichtlichen Betrags vorgelegt werden.
Förderfähige Kosten
Die folgenden Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen, gelten als förderfähig:
Immaterielle Vermögenswerte
- Softwarelizenzen, ausgenommen Allzwecksoftware.
- Entwicklung maßgeschneiderter Anwendungen, einschließlich Installation und spezifischer technischer Beratung.
- Kosten für die Nutzung von XaaS-Lösungen und -Anwendungen, mit den gleichen Ausnahmen wie bei Softwarelizenzen.
- Cloud-Server und Zugriff auf Remote-Computing, sofern diese vollständig dem Projekt gewidmet sind.
Sachanlagen
- Hardware, Sensoren, Automatisierungs- und Kommunikationsausrüstung.
- Erwerb oder Anpassung von Investitionsgütern.
Externe Dienste
- Technische Beratung, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen.
- Kosten für die Erstellung des Berichts für die Überprüfung des Stützkontos für den Zuschuss.
Subventionierte Investitionen müssen währenddessen unverändert bleiben fünf Jahre nach Zahlung der Beihilfe.
Bewertungskriterien für Digitaliza CV
Damit ein Projekt genehmigt werden kann, muss es eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten. Die Bewertung erfolgt anhand von insgesamt 100 Punkten nach den folgenden Kriterien:
a) Projektqualität (max. 50 Punkte)
- Technologischer Innovationsgrad und Komplexität: bis zu 40 Punkte.
- Definitionsgrad und Klarheit des Projekts, der Diagnose und der Umsetzungsstrategie: bis zu 10 Punkte.
b) Technische Machbarkeit (max. 20 Punkte)
- Kapazität und Erfahrung des Arbeitsteams: bis zu 10 Punkte.
- Angemessenheit und Integration der eingesetzten Ressourcen: bis zu 10 Punkte.
c) Ergebnisse und erwartete Auswirkungen (max. 20 Punkte)
- Wirtschaftliche Auswirkungen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit: bis zu 10 Punkte.
- Komplementarität mit früheren F+E+I-Initiativen: bis zu 5 Punkte.
- Anpassung an die Umweltpolitik und Verringerung der Umweltbelastung: bis zu 5 Punkte.
d) Merkmale des antragstellenden Unternehmens (max. 10 Punkte)
- Vorhandensein eines freiwillig registrierten Gleichstellungsplans: bis zu 3 Punkte.
- Anpassung an die Leitlinien des europäischen Grünen Deals: bis zu 4 Punkte.
- Prozentsatz der Menschen mit funktionaler Vielfalt, die über dem gesetzlichen Minimum liegt: bis zu 3 Punkte.
Frist für die Einreichung von Bewerbungen
Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am 15. Januar 2026 und es wird enden am 3. März 2026.
Die Projekte müssen in der Zeit dazwischen entwickelt werden 1. Januar 2025 und 31. Dezember 2026.
Die Ausschreibung DIGITALIZA-CV 2026 stellt eine wichtige Gelegenheit für KMU in der valencianischen Gemeinschaft dar, die ihre digitale Transformation vorantreiben, ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Technologien einführen möchten, die für Industrie 4.0 spezifisch sind.
Von Intelectium aus können wir Ihnen helfen, die Eignung Ihres Projekts zu analysieren, die Anfrage zu strukturieren und Sie während des gesamten Prozesses der Beantragung von Hilfe zu begleiten.








