Das Zentrum für technologische und industrielle Entwicklung (CDTI) des Ministeriums für Wissenschaft und Innovation bietet mehrere teilweise rückzahlbare Zuschüsse und Zuschüsse an, die für KMU mit Forschungs-, Entwicklungs- und technologischen Innovationsprojekten sehr interessant sein können.
Unter ihnen können mehrere Hilfsmittel hervorgehoben werden:
PID CDTI
Die Begünstigten dieser Beihilfe sind Unternehmen, die FuE-Projekte gestartet haben und die auf die „erhebliche Verbesserung von Produktionsprozessen, Produkten oder Dienstleistungen“ abzielen. Es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf den Sektor oder die Technologie, die entwickelt werden soll, aber die Ausgaben müssen aus der FuE-Tätigkeit stammen, die unterstützt werden soll.
Um auf das Programm zuzugreifen PID CDTI Das Startup oder Unternehmen muss mindestens 15% des Budgets aus eigenen Mitteln bereitstellen. Das Gesamtbudget muss für alle Projekte mindestens 175.000 Euro betragen, mit Ausnahme von EINHUNDERT, das 5 Millionen Euro übersteigen sollte.
Darüber hinaus sollten Projekte eine allgemeine Laufzeit von 12 bis 36 Monaten haben. Im Falle der nationalen Technologiezusammenarbeit können sie 12 bis 48 Monate dauern, und die des CIEN müssen 36 bis 48 Monate dauern. Ihre Rücksendung muss innerhalb von 7 bis 10 Jahren mit einer Nachfrist zwischen 2 und 3 Jahren erfolgen.
LIC (Innovationslinie)
Sie werden zur Unterstützung von Projekten mit mittlerem/niedrigem technologischem Risiko und kurzen Renditeperioden vergeben, die die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens durch die Integration neuer Technologien in den Sektor verbessern.
Projekte müssen über ein förderfähiges Mindestbudget von 175.000 Euro und eine Laufzeit zwischen 6 und 18 Monaten verfügen.
Die Beihilfe beläuft sich auf bis zu 75% des genehmigten Budgets und bis zu 85%, wenn sie vom EFRE kofinanziert wird. Das Unternehmen muss mindestens 15% des Budgets aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln Dritter bereitstellen. Der Zinssatz variiert je nach gewählter Rückzahlungsdauer, 3 oder 5 Jahre. Die Nachfrist beträgt 1 Jahr ab Projektende.
Cervera
Von dieser Linie profitieren einzelne Projekte, die von Unternehmen entwickelt wurden, die mit landesweiten Technologiezentren im Bereich vorrangiger Technologien zusammenarbeiten. Cervera.
Das heißt, in Bereichen wie Ökoinnovation, Energiewende, fortschrittliche Materialien, intelligente Fertigung, intelligenter Verkehr, Cybersicherheit und Deep Learning oder künstliche Intelligenz. Die Projekte müssen jedoch einen technologischen Aspekt aufweisen, der sich von den bereits auf dem Markt vorhandenen Technologien unterscheidet.
Dabei handelt es sich um eine teilweise rückzahlbare Beihilfe, die bis zu 85% des Gesamtbudgets abdeckt. Es handelt sich um ein laufendes Darlehen mit einer nicht rückzahlbaren Tranche (TNR). Diese Tranche ist mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss vergleichbar. An den Projekten müssen mindestens 10% des genehmigten Projekts von einem oder mehreren Technologiezentren beteiligt sein.
Weitere Vorteile im Jahr 2020: die Befreiung von Garantien
Warum können die Linien PID, Cervera und LIC eine gute Möglichkeit sein, Ihre technologischen Innovations- und F&E-Projekte zu finanzieren? Waren diese Linien für kleine und mittlere Unternehmen bereits sehr attraktiv, so sind sie es im laufenden Geschäftsjahr umso mehr, da die angeforderten Garantien aufgrund der durch das Coronavirus verursachten Situation auf 0% reduziert wurden.
Somit wären die von KMU durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die seit dem 14. März dieses Jahres genehmigt wurden, von der Gewährung von Garantien befreit.
Wenn die F+E+I-Aktivitäten Teil von Produkten sind, die als Notfall gelten, würde sich die Reduzierung der Garantien außerdem auf 1 Million Euro bei kleinen Unternehmen, 2 Millionen Euro bei mittleren Unternehmen und 6 Millionen Euro für Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung erstrecken.
Die außergewöhnlichen Maßnahmen sind bis zum 31. Dezember geplant und können nicht rückwirkend angewendet werden. Um sie in Anspruch nehmen zu können, ist es eine unabdingbare Voraussetzung, dass die Unternehmen die vom CDTI geforderte wirtschaftliche Mindestsolvabilität erfüllen.