Sind Sie ein Startup oder KMU mit Sitz in Valencia? Haben Sie Projekte für nachhaltige Mobilität, Energieeffizienz in der Industrie oder Energieeffizienz in landwirtschaftlichen Betrieben? Lassen Sie sich diese neuen Produktlinien von IVACE Aid nicht entgehen!
ZUSCHÜSSE FÜR NACHHALTIGE MOBILITÄT
Begünstigte: Zuschüsse richten sich sowohl an öffentliche als auch an private Unternehmen und Einrichtungen.
Bewerbungsschluss: Vom 29. Juli 2021 bis 30. September 2021.
Begründungszeitraum: Bis 20. Oktober 2022.
Art der Beihilfe: Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50% für den städtischen Fahrradtransport, urbane und nachhaltige Mobilität, intelligente öffentliche Verkehrssysteme, elektrische Busse und Lkw sowie Wasserstoffladestationen.
Hauptziel des Hilfsprogramms für nachhaltige Mobilität: Senkung des Energieverbrauchs im Verkehrssektor durch Förderung der Nutzung nichtmotorisierter Verkehrsmittel und Förderung neuer Technologien, die in der Lage sind, diesen Verbrauch durch den Einsatz alternativer Kraftstoffe zu diversifizieren, die die Umweltbelastung des Verkehrs innerhalb der valencianischen Gemeinschaft verringern.
Finanzielle Maßnahmen für diese Zuschüsse:
Aktion T21B für Projekte zur Förderung einer nachhaltigen urbanen Mobilität.
Diese Aktion zielt auf die Entwicklung von Pilotprojekten für nachhaltige urbane Mobilität ab, mit dem Ziel, den Energieverbrauch im Verkehr zu senken und die Luftqualität in Städten zu verbessern.
Beispielsweise würden Projekte, die den folgenden ähneln, in diese Aktion einbezogen werden:
- Maßnahmen zur Förderung der Fußgängermobilität und der Verkehrspause wie Fußgängerzone in städtischen Gebieten, Einführung von Mautgebühren und aktiven Verkehrsbeschränkungen in Stadtzentren usw.
- Implementierung von Carsharing-Systemen für Bürger in städtischen Gebieten.
- Shuttlebusdienste zu Industriegebieten, Tätigkeitsgebieten oder Verkehrsknotenpunkten, Transport auf Anfrage.
- Schulwege.
Aktion T21C zur Förderung des städtischen Fahrradverkehrs
Innerhalb dieser Aktion werden drei Typen unterschieden:—
- Typologie 1: Öffentliche Fahrradverleihsysteme. Es umfasst die Planung und Umsetzung der Inbetriebnahme von Fahrradsystemen für den öffentlichen Gebrauch in Gemeinden und überstädtischen Zentren, die Förderung der Kompatibilität von Fahrradsystemen für den öffentlichen Gebrauch in den Gemeinden der Gemeinschaft und die Schaffung überkommunaler Dienstleistungen zwischen diesen nahe gelegenen Orten, sodass die verschiedenen Systeme in ein einziges Kreditsystem integriert werden.
- Typ 2: Städtische Fahrradwege. Bau neuer Radstrecken in städtischen und/oder stadtnahen Gebieten, einschließlich des Baus, der Konditionierung oder Verbesserung des öffentlichen Raums für die Fahrradnutzung und der damit verbundenen ergänzenden Stadtentwicklungsarbeiten.
- Typ 3: Öffentliche Parkplätze und sichere Fahrradparks. In dieser Aktion ist die Installation von öffentlichen Parkplätzen und sicheren Fahrradsystemen enthalten, die von jedem Bürger genutzt werden können. Diese Systeme können sich auf öffentlichen Straßen oder auf Fahrzeugparkplätzen wie städtischen Parkplätzen usw. befinden, müssen aber in jedem Fall für jeden Bürger von öffentlichen Straßen aus zugänglich sein. Der spezielle Standort des Systems wird durch seine Bequemlichkeit gerechtfertigt sein, um die Nutzung von Fahrrädern im Rahmen der obligatorischen Mobilität zu erleichtern.
Aktion T21E für nachhaltige urbane Logistikprojekte
Diese Aktion konzentriert sich auf die Unterstützung nachhaltiger urbaner Logistikprojekte, die es ermöglichen, das Be- und Entladen in Städten auf nachhaltigere Weise zu verwalten und so den Prozess der Warenverteilung in städtischen Zentren, der sogenannten „letzten Meile“, zu rationalisieren und den Energieverbrauch des Prozesses erheblich zu senken und die Luftqualität zu verbessern. Beispielsweise würden Projekte wie das Lastenrad, neue Technologien zur Unterstützung des Ladens, Entladens und der städtischen Verteilung von Gütern usw. in diese Aktion einbezogen werden.
Aktion T24B für intelligente öffentliche Nahverkehrssysteme
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Beteiligung öffentlicher und/oder kollektiver Verkehrsmittel an der urbanen Mobilität durch die Einführung intelligenter Systeme zu verbessern, die deren Effizienz verbessern und das Management der öffentlichen Verkehrsflotten verbessern, um den Energieverbrauch bei deren Betrieb zu senken und die Schadstoffemissionen zu reduzieren. Diese Maßnahme würde beispielsweise Projekte zur Priorisierung von Ampeln, die Anwendung neuer Informations- oder Fahrscheintechnologien in öffentlichen Verkehrssystemen, Fahrgastinformationssysteme, Software/Hardware für die Routenplanung und -steuerung, Reiserouten und Parameter beim Fahren von Flottenfahrzeugen, technologische Systeme zur Verbesserung des Kraftstoffmanagements usw. umfassen.
Aktion T27A für Projekte zum Kauf von Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen
Ziel des Programms ist es, den Kauf von Elektrofahrzeugen mit Brennstoffzellen und Hybridantrieb zu fördern, die mit Wasserstoff betrieben werden, indem finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird, die die zusätzlichen Kosten alternativer Fahrzeuge im Vergleich zu gleichwertigen Fahrzeugen mit herkömmlicher Bauweise und Motorisierung senkt.
Es wird unter den Gegenstand der Beihilfe fallen:
- Kauf neuer Elektrobusse oder Reisebusse der Klassen M2 und M3 mit Hybridantrieb, Brennstoffzellen oder Wasserstoffantrieb, die für den öffentlichen Nahverkehr bestimmt sind.
- Kauf neuer Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 mit Hybridantrieb, Brennstoffzelle oder Wasserstoffantrieb, die für den städtischen öffentlichen Dienst (Sammlung fester Abfälle oder ähnliches) bestimmt sind.
Die Beihilfe gilt auch für den Kauf von Elektrofahrzeugen, die von der ersten Zulassung bis zur Einreichung des Antrags bis zu zwölf Monate alt sind und deren Eigentümer der Händler, die Verkaufsstelle oder der Hersteller/Importeur des Fahrzeugs sein müssen, das das Fahrzeug an den Beihilfeempfänger verkauft.
Aktion T29 für Projekte von Wasserstofftankstellen
Ziel des Programms ist es, die Einrichtung von Wasserstofflade- oder -tankstellen zu fördern, die für den allgemeinen öffentlichen Dienst oder für eine bestimmte Flotte von Fahrzeugen des öffentlichen Dienstes bestimmt sind.
ZUSCHÜSSE FÜR ENERGIEEFFIZIENZ IN DER INDUSTRIE
Begünstigte: Unternehmen des Industriesektors, die als KMU oder Großunternehmen des Industriesektors gelten und deren CNAE 2009 CNAE zu den in der Aufforderung zur Einreichung von Zuschüssen genannten Unternehmen gehört (von 07 bis 11, von 13 bis 33 und von 35 bis 39). Das Projekt, für das der Zuschuss gewährt wird, muss auf dem Gebiet der valencianischen Gemeinschaft durchgeführt werden.
Bewerbungsschluss: Vom 3. August 2019 bis 30. Juni 2023
Hauptziel des Energieeffizienz-Hilfsprogramms in der Branche: Ziel dieser Zuschüsse ist es, Energieeinsparungen und Effizienz in KMU und großen Unternehmen des Industriesektors, einschließlich der Einführung von Energiemanagementsystemen, in der valencianischen Gemeinschaft zu fördern und so die Reduzierung der CO2-Emissionen und anderer Schadstoffemissionen, die Verbesserung der Luftqualität, Energieeinsparungen und Effizienz sowie den Umweltschutz zu fördern.
Finanzielle Maßnahmen für Zuschüsse:
- Aktion 1 für Projekte zur Verbesserung der Technologie von Industrieanlagen und -prozessen. Austausch von Geräten und Anlagen sowie Hilfssystemen, die Energie verbrauchen, durch andere, die hochenergieeffiziente Technologien oder die beste verfügbare Technologie verwenden, um den Endenergieverbrauch und die CO2-Emissionen von Industrieanlagen von Unternehmen zu reduzieren, deren CNAE 2009 zu den in der Aufforderung zur Einreichung von Zuschüssen genannten gehört.
- Aktion 2 für Projekte zur Implementierung von Energiemanagementsystemen. Einführung von Energiemanagementsystemen zur Reduzierung des Endenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen von Industrieanlagen von Unternehmen, deren CNAE 2009 zu den in der Aufforderung zur Einreichung von Zuschüssen genannten Unternehmen gehört.
Art der Hilfe: Der Höchstbetrag der Energieeffizienzzuschüsse in der Industrie wird für jede der folgenden Maßnahmen der niedrigste der folgenden sein:
a) 30% der förderfähigen Investition des Projekts.
b) Die geltenden Prozentsätze der förderfähigen Kosten lauten wie folgt: - Großes Unternehmen: 30% - Mittleres Unternehmen: 40% - Kleines Unternehmen: 50%
c) Maximal 1,5 Millionen Euro pro Projekt.
ZUSCHÜSSE FÜR ENERGIEEFFIZIENZ IN LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBEN
Begünstigte: Zuschüsse für Agrar- und Viehzuchtbetriebe, Regentengemeinschaften und lokale Energiegemeinschaften.
Bewerbungsschluss: Vom 12. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021.
Art der Hilfe: Bis zu 30% und 300.000 Euro pro Projekt.
Hauptziel der Energieeffizienzbeihilfen in landwirtschaftlichen Betrieben: Verbesserung der Energieeffizienz von Bewässerungsanlagen und Optimierung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien in landwirtschaftlichen Betrieben, wodurch ein Beitrag zur Senkung des Endenergieverbrauchs in der Landwirtschaft geleistet wird.
Förderfähige Maßnahmen:
a) Aktion 1: Verbesserung der Energieeffizienz von Bewässerungsanlagen. Es wird aus der Durchführung von Maßnahmen zur Reform der Bewässerungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Bewässerungsgemeinden bestehen, und zwar durch die Renovierung ihrer Pumpenanlagen, wodurch der Endenergieverbrauch und die CO2-Emissionen reduziert werden.
b) Aktion 2: Verbesserung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in landwirtschaftlichen Betrieben. Es wird aus der Durchführung von Maßnahmen zur Reform landwirtschaftlicher Betriebe und Anlagen bestehen, die Wärme-, Strom- und Prozessenergie verbrauchen, die speziell für landwirtschaftliche Betriebe entwickelt wurden und die den Endenergieverbrauch und die CO2-Emissionen reduzieren.