Die Begünstigten haben Anspruch auf Zuschüsse für neue Energiewendemodelle in drei verschiedenen Bereichen: „Innovation in der Energiewende“, „Dekarbonisierung des Energiesektors und Verbesserung der Integration erneuerbarer Energien“ und „Startups für die Energiewende“.
Zweck des Anrufs
Mit der Ausschreibung will das Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung (MITECO) Innovation und Dekarbonisierung fördern, die Integration erneuerbarer Energien verbessern und Startups in der Branche unterstützen.
Gesamthaushalt
156 MIO. €.
Begünstigte von Beihilfen für neue Energiewendemodelle
Projekte, die Lösungen für die Herausforderungen der Energiewende bieten, im Zusammenhang mit Innovation, der Bereitstellung von Flexibilitätsdiensten, die eine stärkere Integration erneuerbarer Energien ermöglichen und daher die Dekarbonisierung des Systems fördern, oder der Förderung und Entwicklung neuer Geschäftsprojekte (Startups), die innovative Lösungen für die Energiewende bieten.
Die wichtigsten Anforderungen
Förderlinie „Innovation in der Energiewende“:
- Die vorgeschlagene Lösung muss als innovativ betrachtet werden, wobei Maßnahmen im Zusammenhang mit neuen oder verbesserten Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen zu verstehen sind.
- Für die zu finanzierenden Maßnahmen muss eine Mindestinvestition pro Projekt von 500.000€ erforderlich sein.
Förderlinie „Dekarbonisierung des Energiesektors und Verbesserung der Integration erneuerbarer Energien“:
- Gehen Sie über die Umweltschutzstandards der Union hinaus und verstehen Sie als solche verbindliche EU-Normen, die einen Mindestwert für die Emissionsreduzierung festlegen, den Unternehmen erreichen müssen, sowie solche, die spezifische Anforderungen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft festlegen.
- Für die zu finanzierenden Maßnahmen muss eine Mindestinvestition pro Projekt von 500.000€ erforderlich sein.
Förderlinie „Startups für die Energiewende“:
- Die Maßnahmen sollten den Start oder die Förderung neuer Geschäftsprojekte beinhalten, die zu den Zielen der Energiewende beitragen.
Art der Beihilfe
Nicht rückzahlbare Zuschüsse mit einer Vorauszahlung von bis zu 80% des gewährten Betrags in Höhe von bis zu 15 Mio. € pro Unternehmen und Projekt. Die maximalen Intensitäten sind wie folgt definiert: Innovation in der Energiewende (Experimentelle Entwicklung)
- Kleine Unternehmen: 45%
- Mittlere Unternehmen: 35%
- Große Unternehmen: 25%
Maßnahmen in diesem Bereich, die auch von einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder einer breiten Verbreitung der Ergebnisse abhängen, werden die folgenden Intensitäten haben:
- Kleine Unternehmen: 60%
- Mittlere Unternehmen: 50%
- Große Unternehmen: 40%
Dekarbonisierung des Energiesektors und Verbesserung der Integration erneuerbarer Energien
- Kleine Unternehmen: 60%
- Mittlere Unternehmen: 50%
- Große Unternehmen: 40%
Startups für die Energiewende
- Unternehmen mit Sitz in nicht geförderten Gebieten: 0,4 Mio. €.
- Unternehmen mit Sitz in Fördergebieten, die die Bedingungen des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllen; 0,6 Mio. €.
- Unternehmen mit Sitz in Fördergebieten, die die Bedingungen des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe a des genannten Vertrags erfüllen: 0,8 Mio. €.
Für den Fall, dass Unternehmen den Status innovativer Unternehmen haben, können die Beihilfehöchstbeträge verdoppelt werden.
Förderfähige Maßnahmen
Innovative Maßnahmen zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für die Energiewende in den in Anhang I der Aufforderung aufgeführten Tätigkeitsbereichen.
Beurteilungskriterien
Wirtschaftlichkeit:
- Intensität der beantragten öffentlichen Beihilfe.
- Wirtschaftsbericht vorgestellt.
- Beschreibende Memoiren oder Geschäftsplan, je nach Hilfslinie.
Grad der Innovation oder des Umweltschutzes:
- Aspekte, anhand derer je nach Beihilfelinie der Innovationsgrad des Vorschlags oder der Grad des Umweltschutzes bestimmt werden kann.
Skalierbarkeit und Marktpotenzial:
- Fähigkeit zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Grundlage der möglichen Akzeptanz des Vorschlags auf den Märkten.
- Marketing- und Betriebspläne.
- Analyse der Lieferketten.
Durchführbarkeit des Projekts:
- Mannschaft
- Ausführungsplan
- Risikoanalyse
Mit dem Ziel, die Fähigkeit der Antragsteller zur erfolgreichen Durchführung des Projekts zu bewerten.
Externalitäten:
- Beitrag zum gerechten Übergang und zur demografischen Herausforderung
- Sozioökonomische Auswirkungen und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Umweltaspekte
- Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter
- Wirtschaftliche Auswirkungen auf die industrielle Wertschöpfungskette
Regulatorischer Sandkasten: Eine zusätzliche Punktzahl wird für Projekte vergeben, die im Zusammenhang mit dem Königlichen Dekret 568/2022 stehen, und insbesondere mit der Ausschreibung, die in der TED-Verordnung 567/2023 vom 31. Mai geregelt ist.
Frist für die Einreichung von Bewerbungen
Vom 12. Juni bis 1. August um 14 Uhr
Wir helfen Ihnen, Hilfe für neue Energiewendemodelle zu erhalten
Bei Intelectium sind wir Experten für die Beantragung und Verwaltung von Zuschüssen. Wir helfen dir dabei, zu beurteilen, ob dein Startup für die Ausschreibung in Frage kommt. Nach der Analyse erstellen wir einen detaillierten Bericht, anhand dessen wir die Hilfe anfordern und verwalten können.
Wir arbeiten nach einem vollständig erfolgsorientierten Modell, bei dem wir keine anfänglichen Einrichtungsgebühren erheben, um mit der Arbeit zu beginnen, aber wir sind einem Risiko ausgesetzt und werden nur bezahlt, wenn wir eine Finanzierung für das Unternehmen erhalten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf hierher für fachkundige Beratung.[