Verpassen Sie nicht alle Informationen über den Aufruf zur Unterstützung von KMU im audiovisuellen Sektor.
Im Rahmen des Konjunktur-, Transformations- und Resilienzplans wird die Aufforderung zur Einreichung von Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen audiovisuelle Technologien und Videospieltechnologien eröffnet. Der Hauptzweck der Aufforderung besteht in der Finanzierung von FuE-Projekten zur Entwicklung neuer Technologien zur Anwendung in den Bereichen audiovisuelle Produktion und Videospiele sowie in der Übertragung und Anpassung dieser Entwicklungen auf andere Anwendungsbereiche. Die Projekte müssen einer der folgenden Kategorien angehören:
- Projekte zur Entwicklung neuer Technologien Anwendung im audiovisuellen Bereich und bei Videospielen, einschließlich solcher, die für die Erstellung von Spezialeffekten und Animationsprototypen erforderlich sind, neue Geräte (Objektive, Kameras, Sensoren für Bewegungserfassung usw.); Automatisierung von Produktionsprozessen oder Entwicklung künstlicher Intelligenztechnologien für audiovisuelle Produktionsprozesse und die Entwicklung von Videospielen.
- Projekte zur Entwicklung unserer eigenen innovativen Technologien im Bereich Videospiele oder audiovisuelle Medien zur Anwendung in anderen Umgebungen wie Kultur, Gesundheit oder Bildung.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Durchführung der Aktivitäten, für die sie gewährt wurden. Konkret:
- Personalkosten
- Kosten für inventarisierbare Instrumente und Materialien
- Auftragsforschungskosten, technisches Wissen und Patente, die von externen Quellen erworben oder in Lizenz erworben wurden
- Beratungskosten und gleichwertige Dienstleistungen
Ausgaben, Gemeinkosten und andere zusätzliche Betriebskosten (einschließlich Kosten für Materialien, Lieferungen und ähnliche Produkte), die sich direkt aus dem Projekt ergeben, sowie die Kosten, die sich aus dem Bericht des Abschlussprüfers ergeben, werden ebenfalls akzeptiert.
Finanzielle Aufwendungen, Investitionen in Grundstücke, Gebäude und Bauarbeiten, indirekte Steuern, wenn sie zurückgefordert oder entschädigt werden können, Ausgaben für die Förderung und Verbreitung des Projekts sowie Wartungskosten werden nicht bankfähig sein. Transport- und Reisekosten können ebenfalls nicht finanziert werden.
Begünstigte der Beihilfe
Kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Arbeitnehmer und nicht mehr als 50 Millionen Euro Umsatz) können mit eigener Rechtspersönlichkeit und steuerlichem Wohnsitz in Spanien von dieser Beihilfe profitieren.
Betrag
Die Modalität dieser Hilfe erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Mindestzuschuss beträgt 175.000€ und der Höchstbetrag beträgt je nach Projekttyp 2.000.000€. Experimentelle Entwicklungsmaßnahmen werden mehr als 60% der förderfähigen Mittel ausmachen. Die Projekte müssen mehrjährig sein. Das maximale Gesamtbudget für diesen Aufruf beträgt 30.000.000€.
Zeitrahmen der Beihilfe
Die Frist für die Einreichung von Anträgen begann am 28. Mai 2022 und endet am 12. Juli um 12 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie in den Hilfeseiten in der Nächster Link.