Zuschüsse zur Förderung des Videospiels, des Podcasts und anderer Formen des digitalen Schaffens im Rahmen des Konjunktur-, Transformations- und Resilienzplans.

Durch die neue Ausschreibung werden die bestehenden Mittel für Investitionsprojekte aufgestockt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors Videospiele und digitale Kreation zu verbessern, seine Widerstandsfähigkeit zu verbessern und seine Internationalisierung zu fördern.

Ziel der Beihilfe für den Videospielsektor

Unterstützung des Ökosystems für Videospiele, Podcasts und digitale Kreation, Förderung von Projekten, die zu einem der folgenden Zwecke beitragen:

  • Förderung von Investitionen, die die Entwicklung, Produktion, Ausgabe, Vertrieb und/oder Vermarktung von Projekten in den Bereichen Videospiel, Podcast und andere Formen der digitalen Kreation sowie die Verbesserung der Qualität ihres Angebots ermöglichen.
  • Steigern Sie die Schaffung von Arbeitsplätzen, indem Sie die Entwicklung, Professionalisierung und Strukturierung des Sektors fördern sowie die Präsenz von Frauen in der Branche fördern und die Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter fördern.
  • Erhöhen Sie die Sichtbarkeit des spanischen Videospiels, Podcasts und anderer Formen der digitalen Kreation auf den wichtigsten internationalen Märkten der Branche.
  • Förderung des verantwortungsvollen und gesunden Umgangs mit neuen Technologien sowie der Verteidigung der geistigen Eigentumsrechte und der Einhaltung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene.
  • Stimulieren Sie Innovation, Unternehmertum und strategische Transformationskapazitäten in den Bereichen Videospiele, Podcasts und digitale Kreation.

Gesamthaushalt

8 MIO. €.

Begünstigte

Selbstständige, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, spanischer Nationalität oder steuerlichem Wohnsitz in Spanien.

Art der Hilfe

Zuschüsse auf Wettbewerbsbasis in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Kosten mit einer Höchstgrenze von 80.000€.

Wichtigste Beihilfeanforderungen für die Videospielbranche:

  • einen kulturellen und/oder künstlerischen Charakter und/oder ein Interesse haben.
  • Aktivitäten und Ausgaben müssen zwischen dem 1. Februar und dem 31. Dezember 2024 stattfinden.

Finanzierbare Aktivitäten

  • Vorproduktion, Produktion und Vertrieb von Videospielen.
  • Vorproduktion, Produktion und Vertrieb von Podcasts.
  • Vorproduktion, Produktion und Vertrieb anderer Formen digitaler Kreation, einschließlich narrativer Erlebnisse in den Formaten VR, RA, RX, ob interaktiv oder nicht interaktiv, erzählerische Erlebnisse, die sich an Metaversen und anderen orientieren.
  • Inkubations-, Mentoring- oder Beschleunigungsprogramme für Projekte im Zusammenhang mit den vorherigen Kategorien, sei es in physischer, digitaler oder hybrider Form (digital und physisch).
  • Fachveranstaltungen und kulturelle Ausstellungen rund um Videospiele, Podcasts und andere Formen der digitalen Kreation.


Förderfähige Ausgaben

Immaterielles Anlagevermögen:

  • Untersuchung.
  • Entwicklung.
  • Gewerbliches Eigentum.
  • Computeranwendungen.

Sachanlagen:

  • Technische Einrichtungen.
  • Maschinen.
  • Werkzeugbau.
  • Büroausstattung.
  • Ausrüstung für Informationsprozesse.


Beurteilungskriterien

  • Anpassung der geplanten Aktivität an die Erreichung der in der Aufforderung genannten Ziele, 0/35 Punkte.
  • Wirtschaftlicher Ansatz für das Projekt, 0/25 Punkte.
  • Durchführbarkeit des Projekts, 0/20 Punkte.
  • Kulturelles Interesse und Qualität des Projekts, 0/20 Punkte.


Frist für die Einreichung von Beihilfeanträgen der Videospielbranche

Vom 10. Januar bis 30. Januar 2024.