Verpassen Sie nicht alle Informationen zur Aufforderung zur Einreichung von Digitalisierungszuschüssen für Tourismusunternehmen.
Im Rahmen des Konjunktur-, Transformations- und Resilienzplans, der mit EU-Mitteln der nächsten Generation finanziert wird, gibt es Zuschüsse für die Digitalisierung von Unternehmen im Tourismussektor. Diese Zuschüsse umfassen einzigartige und transformierte Projekte, die Verbesserungen in den Bereichen Digitalisierung und Intelligenz beinhalten, die auf das Management, die Werbung, den Ausbau und die Verbreitung von Reisezielen und der Tourismusbranche angewendet werden.
Folgende Projekte kommen für eine Unterstützung aus dem Programm in Frage, sofern sie die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors durch die Einbeziehung neuer oder neu entwickelter Technologien in den Bereichen Internet der Dinge, 5G, Big Data, Cybersicherheit oder mobile Anwendungen ohne Einschränkung verbessern:
- Zeile 1: Innovative technologische Entwicklungsprojekte, die neue oder neu entwickelte Technologien mit mittlerem/niedrigem technologischem Risiko (TRL 6-8 Technologiereifegrad) einbeziehen. Die Projekte werden eine maximale Laufzeit von 18 Monaten haben.
- Zeile 2: Projekte zur Implementierung und Einführung neuer Technologien, die bereits auf dem Markt erprobte Technologien mit geringem technologischem Risiko (TRL 8-9 Technologiereifegrad) beinhalten werden. Die Projekte werden eine maximale Laufzeit von 12 Monaten haben.
Wie hoch ist die Höhe der Beihilfe?
Die Modalität der Beihilfe erfolgt in Form eines Zuschusses, und die Höhe des Zuschusses hängt von der Zuschusslinie ab. Für Projekte der Linie 1 beträgt das Mindestbudget 500.000€ und das Höchstbudget 5.000.000€, und für Projekte der Linie 2 wird es zwischen 300.000€ und 750.000€ liegen. Bei Projekten der Linien 1 und 2 beträgt die maximale Beihilfeintensität bis zu 50% des gesamten Projektbudgets. Höhe und Intensität der Beihilfen sind individuell, die Unternehmen müssen jedoch Teil einer Gruppe sein.
Das allgemeine Budget für diese Zuschüsse beläuft sich auf 25 Millionen Euro. Der Begünstigte erhält die Vorauszahlung des Zuschusses vor der Begründung für die Durchführung des Projekts, ohne dass Garantien gegeben werden müssen.
Wer kann von der Hilfe profitieren?
Unternehmen, die der Tourismusbranche angehören, können in Form einer Gruppe von Digitalisierungszuschüssen profitieren, sofern sie gegründet sind, über eine eigene Rechtspersönlichkeit und Steueradresse in Spanien verfügen.
Unternehmen gelten als Unternehmen, die unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrer Finanzierung eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und zu deren Zwecken und Tätigkeiten die Verwaltung, Förderung, Verbesserung und Verbreitung von touristischen Ressourcen gehören, die unter einen der folgenden Codes der Nationalen Klassifikation der Wirtschaftszweige (CNAE) fallen:
- 493 Sonstiger Landpersonenverkehr.
- 4931 Stadt- und Vorortpersonenverkehr im Landverkehr.
- 4932 Transport mit dem Taxi.
- 4939 Arten des Personenverkehrs im Landverkehr NCOP.
- 511 Passagierluftverkehr.- 5110 Passagierluftverkehr.
- 5221 Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Landverkehr.
- 5222 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der See- und Binnenschifffahrt.
- 5223 Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr.
- 551 Hotels und ähnliche Unterkünfte
- 5510 Hotels und ähnliche Unterkünfte.
- 552 Touristenunterkünfte und andere kurzfristige Unterkünfte.
- 5520 Touristenunterkünfte und andere kurzfristige Unterkünfte.
- 553 Campingplätze und Wohnmobilparks.
- 5590 Andere Unterkünfte.
- 56 Lebensmittel- und Getränkedienstleistungen.
- 561 Restaurants und Imbissstände.
- 5610 Restaurants und Imbissstände.
- 5621 Bereitstellung von Fertiggerichten für Veranstaltungen.
- 5629 Sonstige Verpflegungsdienstleistungen.
- 7711 Vermietung von Autos und leichten Kraftfahrzeugen.
- 7721 Vermietung von Freizeit- und Sportgeräten.
- 7911 Aktivitäten von Reisebüros.
- 7912 Aktivitäten von Reiseveranstaltern.
- 799 Andere Buchungsdienste und damit verbundene Aktivitäten
- 7990 Sonstige Buchungsdienste und damit verbundene Tätigkeiten
- 855 Sonstige Bildung.
- 91 Bibliothek, Archiv, Museum und andere kulturelle Aktivitäten.
- 9004 Verwaltung der Veranstaltungshalle.
- 9102 Museumsaktivitäten.
- 9103 Verwaltung historischer Orte und Gebäude.
- 9321 Freizeitpark- und Themenparkaktivitäten.
- 329 Freizeitaktivitäten und Unterhaltung
Wie setzen sich die Projekte zusammen?
Für die Präsentation der Projekte sowohl für Linie 1 als auch für Linie 2 werden sich die Gruppen aus einem oder mehreren Unternehmen zusammensetzen, die über die technischen Kapazitäten verfügen, um ein Technologiepartner zu werden, und über nachgewiesene Erfahrung im Tourismusbereich verfügen, sowie Tourismusunternehmen, sofern 70% der gesamten förderfähigen Kosten gemäß der Definition in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 KMU zugewiesen werden. Obwohl Unternehmen in Gruppen auftreten müssen, sind Höhe und Intensität der Zuschüsse individuell.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Die förderfähigen Ausgaben für die Ausschreibung 2022 sind:
- Kosten für technisches Personal (Beitragsgruppen I, II oder III): Maximal 45 €/h, einschließlich der vom Unternehmen zu tragenden SS-Kosten. Sie dürfen 1.800 Stunden/Jahr nicht überschreiten.
- Kosten für Verwaltungspersonal: Maximal 30 €/h, einschließlich der vom Unternehmen zu tragenden SS-Kosten. Sie dürfen 1.800 Stunden/Jahr nicht überschreiten.
- Kosten für externe Kooperationen: Maximal 30% der teilnahmeberechtigten Basis jedes Aktionsteilnehmers.
- Kosten für die Unterkunft: Maximal 120 €/Tag
Die Bewerbungsfrist beträgt einen Monat, vom 2. Juni bis 2. Juli 2022. Weitere Informationen zu den Hilfen finden Sie in der Nächster Link.