Neue Ausschreibung für den Perte for Multisector Circular Economy 2024.

Die Ausschreibung hat ein Gesamtbudget von mehr als 26 Mio. €.

Das Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung hat die Aufforderung zur Einreichung von Zuschüssen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft für 2024 veröffentlicht.

Zielsetzung

Förderung der Nachhaltigkeit und Zirkularität von Industrie- und Geschäftsprozessen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation von Textilien, Mode und Kunststoffen im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft zu verbessern, die das bisherige lineare Produktionsmodell übertrifft. ‍

Begünstigte

Rechtlich und rechtskräftig gegründete Unternehmen, die eine Niederlassung oder Zweigniederlassung in Spanien haben.

Bei Gruppen müssen alle Mitglieder die von den begünstigten Einrichtungen festgelegten Anforderungen erfüllen.

Die Voraussetzung, ein begünstigtes Unternehmen zu sein, muss so lange aufrechterhalten werden, bis die Liquidation der Investition, für die der Zuschuss gewährt wird, abgeschlossen ist.

Art der Hilfe

Die Begünstigten der multisektoralen Kreislaufwirtschaft PERTE erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zwischen 100.000 und 10 Mio. € pro Projekt (mit Ausnahme von Machbarkeitsstudien und Digitalisierungsprojekten, für die ein Zuschuss von bis zu 5 Mio. € gewährt werden kann), wobei die maximale Intensität von der Art des Unternehmens und der Art des Projekts abhängt und wie folgt definiert ist:

Maßnahmen zur Wiederverwendung von Materialien und zur Wiederverwertung und Bewertung von Abfällen, die von anderen Stellen als dem Begünstigten anfallen:

  • Klein- und Kleinstunternehmen: 55%
  • Mittelständische Unternehmen: 45%
  • Große Unternehmen: 35%

Umweltschutzmaßnahmen, die sich auf Materialien oder Abfälle auswirken, die von der begünstigten Einrichtung selbst erzeugt wurden:

  • Klein- und Kleinstunternehmen: 60%
  • Mittelständische Unternehmen: 50%
  • Große Unternehmen: 40%

Projekte zur digitalen Transformation:

  • Kleinstunternehmen und KMU: 50%
  • Große Unternehmen: 15%

Forschungs- und Entwicklungsprojekte:

  • Industrielle Forschung: 50%
  • Experimentelle Entwicklung: 25%
  • Machbarkeitsstudien: 50%

Förderfähige Maßnahmen des PERTE für die sektorübergreifende Kreislaufwirtschaft

Reduzierung des Verbrauchs neuer Rohstoffe:

  • Verwendung von Nebenprodukten.
  • Verwendung von Materialien, die aus Abfällen gewonnen werden.
  • Wiederaufbereitung von Produkten.
  • Höhere Effizienz beim Einsatz von Materialien (ohne Hybrid- und Energieeffizienz).

Forschung, Entwicklung und Innovation zur Verbesserung des Ökodesigns mit dem Ziel, dessen Nutzungsdauer zu verlängern und seine Wiederverwertbarkeit zu verbessern.

  • Verlängerte Produktlebensdauer und zweite Verwendung
  • Erhöhte Reparaturfähigkeit von Produkten oder deren Aufrüstbarkeit.
  • Änderungen an wiederverwendbaren Produkten und Wiederverwendungsmodellen als Ersatz für Einwegprodukte.
  • Verbesserte Wiederverwertbarkeit.
  • Ersatz von Gefahrstoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen in Materialien und Produkten.
  • Entwicklung und Wandel hin zu dienstleistungsbasierten Konsummodellen.

Verbesserung der Abfallwirtschaft:

  • Entwicklung von Abfallbehandlungssystemen und Infrastrukturen zur Erhöhung und Optimierung der Materialgewinnung für das hochwertige Recycling, wodurch neue Rohstoffe gewonnen werden, die in neuen Produkten verwendet werden (mit Ausnahme der Verwendung als Brennstoffe).
  • Investitionen in Systeme und Infrastrukturen, die die Bereitschaft zur Wiederverwendung fördern.

Digitale Transformation von Prozessen durch Infrastrukturen und Systeme, die Folgendes ermöglichen:

  • Die Rückverfolgbarkeit von Produkten, Stoffen, Materialien und Abfällen mit dem Ziel, sichere Produkte herzustellen und das Volumen des hochwertigen Recyclings zu erhöhen.
  • Neue Geschäftsmodelle, die auf der Digitalisierung als Instrument der Servitisierung basieren, das die Effizienz bei der Nutzung von Ressourcen fördert und das Abfallaufkommen reduziert.
  • Rücknahmeservices für Produkte, die zum Zwecke der Wiederverwendung, Wiederaufbereitung oder Wiederverwertung verwendet wurden.
  • Dienstleistungen, die auf dem Einsatz der 3D-Drucktechnologie basieren, mit dem Ziel, Abfallentsorgung zu vermeiden, indem das während des Herstellungsprozesses benötigte Materialvolumen angepasst wird, und andererseits Ersatzteile reproduzieren zu können, die nicht mehr auf dem Markt sind, was zur Zunahme der Reparaturkosten beiträgt.

Förderfähige Kosten

  • Persönlich
  • Ausgaben für externe Hilfe oder Dienstleistungen
  • Inventarierbarer Sachaufwand
  • Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, einschließlich Lieferungen und ähnliche Produkte.
  • Kosten, die sich aus der Kommunikation des Projekts ergeben, mit einem Limit von 25.000 Euro.
  • Andere Ausgaben, die sich direkt aus der Maßnahme ergeben, sind für deren Durchführung erforderlich und erfüllen die in den regulatorischen Grundlagen festgelegten Bedingungen.

Frist für die Einreichung von Bewerbungen

Bis zum 16. August 2024.