Programm für hochwirksame Investitionszuschüsse 2020

ACCIÓ, die Agentur für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, hat das Hilfsprogramm für wirkungsvolle Investitionen für katalanische Unternehmen eröffnet.

ACCIÓ, die Agentur für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, hat das Hilfsprogramm für Investitionen mit hoher Wirkung eröffnet, sodass Unternehmen mit einer operativen Niederlassung in Katalonien oder die vor der Beihilfe gegründet werden, am 7. Oktober 2020 bis 14:00 Uhr davon profitieren können

Was wird subventioniert?

Förderfähig sind Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen, darunter: ICT-Dienstleistungszentren (sind definiert als Softwareentwicklungszentren, Datenanalysezentren oder Videospielentwicklungszentren), Überregionale Entscheidungszentren (verstanden als Zentren, die auf überregionaler Ebene über die Funktionen und die Strategie des Unternehmens entscheiden können), Industrielle Projekte (verstanden als Projekte mit Tätigkeiten zur Herstellung von Waren durch Montage oder Verarbeitung von Rohstoffen oder Dienstleistungen für die Industrie), Logistikzentren(verstanden als Zentren mit Vertriebsaktivitäten und Zentren, die zusätzlich die Endphase von Produkten manipulieren und entwickeln können) und F+E+i-ZentrenAußerdem Investitionsprojekte, die Folgendes beinhalten: Investitionsprojekte, die neue Aktivitäten oder die Erweiterung der Produktionskapazität beinhalten, Investitionsprojekte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Produktiveinheiten von Unternehmen in Konkurs (nur Unternehmen der Industrie- oder Industriedienstleistungsbranche sind förderfähig), Investitionsprojekte in F+E+i-Zentren und Strategische Projekte (Diese Projekte müssen die Eröffnung neuer Industriestandorte oder die Diversifizierung der derzeitigen Geschäftstätigkeit des Unternehmens beinhalten).

Wer kann davon profitieren?

Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Katalonien oder Unternehmen, die vor der Gewährung der Beihilfe gegründet werden und eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, können gemäß der katalanischen Klassifikation der Wirtschaftszweige (CCAE) begünstigt werden, mit Ausnahme von Unternehmen mit Einzelhandelsprojekten, der Immobilienbranche und Unternehmen, deren Tätigkeit in der Schlachtung von Rindern und der Fleischkonservierung sowie der Herstellung von Fleischprodukten besteht. Bei Projekten zur Schaffung von Arbeitsplätzen handelt es sich um Unternehmen, die in den letzten zwei Jahren ab dem Datum der Einreichung des Antrags Umstrukturierungsprozesse eingeleitet haben, die die Kündigung von Beschäftigungsvorschriften zur Folge hatten, oder die in den letzten zwei Jahren nach Einreichung des Antrags Arbeitsplätze in Katalonien geschlossen haben.

Was sind die spezifischen Anforderungen?

Innerhalb der Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen mindestens die folgende Anzahl neuer Arbeitsplätze muss geschaffen werden:

IKT-Servicezentren: 25 neue ArbeitsplatzeÜberregionale Entscheidungszentren: 15 neue ArbeitsplatzeIndustrieprojekte: 15 neue ArbeitsplatzLogistikzentren: 25 neue Arbeitsplätze R+D+I-Zentren: 8 neue Arbeitsplätze

Innerhalb der Investitionsprojekte mindestens der folgende Betrag muss investiert werden:

Investitionsprojekte, die neue Aktivitäten oder die Erweiterung der Produktionskapazität beinhalten: 2,5 Mio. € Investitionsprojekte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Produktionseinheiten von Unternehmen in Konkurs: 200 000€ Investitionsprojekte in Forschungs- und Entwicklungszentren: 500 000€ Strategische Projekte: 5 Mio. € und Schaffung von 50 neuen Arbeitsplätzen

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Soweit Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen, gelten die Arbeitskosten (Bruttogehalt plus obligatorische Sozialbeiträge an die für das Unternehmen zuständige SS) der ersten 6 Monate des neu eingestellten Personals als förderfähig. In Bezug auf Investitionsprojekte, produktive Sachanlagen (materielle und immaterielle) und Anlagen, die mit dem Produktionsprozess in Verbindung stehen, gelten als förderfähig.

Was ist der Ausführungszeitraum der förderfähigen Aktion?

Die Frist läuft vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 für alle Projekte, mit Ausnahme strategischer Projekte, für die ab Einreichung des Antrags eine Frist von 2 Jahren gilt.

Wie hoch ist die Höhe der Beihilfe?

Die Höhe des Zuschusses kann für alle Projekte bis zu 200.000€ betragen, mit Ausnahme strategischer Projekte, bei denen er sich auf 500.000€ belaufen könnte.

Was sind die Bewertungskriterien?

Vorrang haben Industrie- oder Industriedienstleistungsprojekte, die von Unternehmen durchgeführt werden, die negativ und direkt von Covid-19 betroffen waren oder deren lokale Lieferanten von der Pandemie betroffen sind. Priorität wird auch Projekten im Bereich der pharmazeutischen oder medizinischen Ausrüstung eingeräumt, die als strategisch angesehen werden können, um Lösungen für die Covid-19-Krise zu finden.