Wenn Sie ein technologiebasiertes Startup oder ein Unternehmen gegründet haben, das eine bestimmte Forschungs- und Entwicklungskomponente hat, werden Sie sicherlich froh sein zu erfahren, dass Sie von bestimmten Steuervorteilen profitieren können. Und die Sache ist, dass Spanien Unternehmen erlaubt einige Ausgaben im Zusammenhang mit F+E+I abziehen sowie technologische Innovation. Erstere befassen sich mit Dingen wie dem Entwurf und der Vorbereitung des Musters für die Markteinführung neuer Produkte, der Umsetzung neuer Produkte oder Verfahren in Form eines Plans oder Designs sowie der Erstellung von Prototypen oder Pilotprojekten, sofern diese für industrielle Anwendungen verwendet oder kommerziell genutzt werden. Darüber hinaus sind nach Angaben der Steuerbehörde selbst die Ausgaben für die Entwicklung, Kombination und Konfiguration fortschrittlicher Software mithilfe „neuer Theoreme und Algorithmen“ für Betriebssysteme, Sprachen, Schnittstellen und Anwendungen abzugsfähig, die für die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen bestimmt sind.“ Was die Abzüge aus technologischen Innovationen anbelangt, so sind insbesondere Ausgaben für Produkte oder Pilotprojekte in Bereichen wie Animation und Videospiele, Textilmuster, Schuhindustrie, Gerberei, Lederwaren, Spielzeug, Möbel und Holz enthalten. Das Finanzministerium ist sich bewusst, dass ein Produkt oder ein Prozess als technologische Innovation eine wesentliche Neuheit oder Verbesserung aufweisen muss, eröffnet aber auch eine subjektivere Perspektive, was der Definition von Innovation entspricht, die im Oslo-Handbuch in seiner neuesten Version von 2005 enthalten ist.
Die Grundlage für Abzüge
Der Abzug basiert nur auf direkten Kosten, die im Rahmen von F+E+I anfallen, nicht auf indirekten Kosten. Daher wird verlangt, dass sie durch Projekte individualisiert werden, damit sie gerechtfertigt sind. Bei IT-Abzügen werden die Ausgaben für die technologische Diagnose, das Industriedesign und die Konstruktion von Produktionsprozessen, den Erwerb von Technologie in Form von Patenten, Lizenzen oder Designs sowie die Erlangung von Bescheinigungen über die Einhaltung der Qualitätsstandards der ISO 9001-Reihe berücksichtigt. Der Prozentsatz des Abzugs für F+E+i beträgt 25% der Ausgaben in der Steuerperiode. Liegen sie über dem Durchschnitt der beiden vorangegangenen Jahre, würden diese 25% auf diesen Durchschnitt und 42% auf den darüber liegenden Betrag angerechnet. Auf der anderen Seite würden zusätzliche 17% bei den Personalkosten für die Einstellung qualifizierter Forscher anfallen. Der Abzug für IT ist niedriger. Der geltende Prozentsatz für die während des Steuerzeitraums angefallenen Ausgaben beträgt 12%.
Aktivitäten im Freien
Was passiert, wenn Ihr Unternehmen für Forschung und Entwicklung oder Innovation im Ausland bezahlt? In diesem Fall können nur die Ausgaben im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die in Spanien oder in einem Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums durchgeführt werden, Teil der Abzugsgrundlage sein. Wenn solche Ausgaben in Ländern außerhalb der EU anfallen, fallen sie daher nicht für diese Abzüge an. Andererseits wird auch erwogen, dass Steuerzahler, die die Durchführung dieser Tätigkeiten an Dritte vergeben, ebenfalls Anspruch auf den Abzug haben. Es gilt für die Beträge, die an Unternehmen in Spanien oder einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums gezahlt werden.
Antrag und Beantragung von Abzügen
Wenn Sie all diese Anforderungen erfüllen, zögern Sie nicht, Abzüge zu beantragen, da diese für Ihr Unternehmen erhebliche Einsparungen bedeuten können und ein sehr interessanter Anreiz sind. Von Intelectium aus können wir Ihnen bei der Beantragung helfen. Kontaktieren Sie uns über unsere Webformular oder indem Sie eine E-Mail an comunicacion@intelectium.comM oder mehr senden: https://intelectium.com/deduccion-empresas-nueva-creacion/