Das Energieinstitut von Galicien (INEGA) hat die Aufforderung zur Einreichung von Zuschüssen „Energieeinsparungs- und Effizienzprojekte für Unternehmen im Industrie- und Dienstleistungssektor“ veröffentlicht.
Dabei handelt es sich um einen Zuschuss in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der die folgenden Maßnahmen subventioniert: - Investitionen in den Ersatz oder die Verbesserung von Geräten und Anlagen, die im Produktionsprozess des Industriesektors Energie verbrauchen, sowie in Hilfssysteme, die für ihren Betrieb erforderlich sind, für Geräte und Anlagen, die hocheffiziente Technologien oder die beste verfügbare Technologie verwenden. Die Mindestenergieeinsparungen, die für eine Subventionierung erforderlich sind, müssen 5% des ursprünglichen Verbrauchs ausmachen.- Die Renovierung oder Verbesserung von Geräten in bestehenden Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen, die darauf ausgelegt sind, den Bedürfnissen der Menschen nach Wohlbefinden oder Hygiene gerecht zu werden, wobei andere Anlagen mit hoher Energieeffizienz auf der Grundlage einer höheren Energieeffizienz ausgewählt werden. Die Mindestenergieeinsparungen, die erforderlich sind, um förderfähig zu sein, müssen 20% gegenüber dem ursprünglichen Verbrauch betragen. -Die Verbesserung der Energieeffizienz vorhandener Beleuchtungsanlagen, die mit einer jährlichen Verringerung des ursprünglichen Beleuchtungsverbrauchs um mindestens 40% einhergeht.- Investitionen in den Ersatz oder die Verbesserung energieverbrauchender Geräte und Einrichtungen im Dienstleistungssektor durch Geräte und Anlagen, die hocheffiziente Technologien oder die beste Technologie verwenden, die eine Energieeinsparung von mindestens 20% gegenüber dem ursprünglichen Verbrauch bietet.- Um zur Überprüfung der Energieergebnisse beizutragen, wird die Umsetzung subventioniert von Maßnahmen zur Abrechnung und Fernverwaltung des Energieverbrauchs. Sogar die Implementierung fortschrittlicher Systemdienste mit großen Datenmengen und künstlicher Intelligenz zur Optimierung des Energieverbrauchs kann eine subventionierte Maßnahme sein. Energieaudits, bei denen die geförderten Maßnahmen und die Implementierung von Energiemanagementsystemen, die gemäß der Norm ESO 50.0001 zertifiziert sind, detailliert behandelt werden, werden ebenfalls berücksichtigt.
An wen richten sich diese galizischen Zuschüsse?
Für rechtlich gegründete Unternehmen und unabhängige Unternehmer mit Sitz in Galicien. Dies schließt den Dienstleistungs- oder Industriesektor ein. Energiedienstleistungsunternehmen, die energieverbrauchende Anlagen ganz oder teilweise verwalten und bei denen der Zweck dieser Serviceverträge darin besteht, wirtschaftliche Einsparungen durch einen niedrigeren Energieverbrauch zu erzielen.
Wie lang ist die Bewerbungsfrist für die Energieeinsparzuschüsse von Galicien?
Die Bewerbungsfrist beginnt am 20. Januar 2021 und endet am 15. Oktober 2021. Quelle: INEGA