Zuschüsse für Projekte in den Bereichen Videospiel, Podcast und andere Formen des digitalen Schaffens in Höhe von bis zu 80.000€

Projekte können ihre Anträge bis zum 16. Dezember 2024 einreichen

Die Aufforderung, die im Rahmen des Konjunktur-, Transformations- und Resilienzplans mit einem Gesamtbudget von 5 Mio. € für die Förderung des Videospielsektors, Podcasts und anderer Formen des digitalen Schaffens vorgesehen ist, zielt darauf ab, das Ökosystem dieses Sektors zu unterstützen, sowohl für die Vorproduktion, Produktion und Verbreitung von Videospielen, Podcasts und anderen Formen der digitalen Schöpfung als auch für Inkubations-, Mentoring- oder Beschleunigungsprogramme sowie für Fachveranstaltungen und kulturelle Ausstellungen im Zusammenhang mit Sektor.

Förderstelle

Ministerium für Kultur

Gesamtbudget der Aufforderung zur Einreichung von Zuschüssen für Projekte in den Bereichen Videospiel, Podcast und andere Formen des digitalen Schaffens

5 MIO. €

Begünstigte der Beihilfe

Selbstständige und Kleinstunternehmen sowie KMU mit Gewinnstreben und steuerlichem Wohnsitz in Spanien. In jedem Fall müssen alle Projekte einen kulturellen Charakter und/oder ein kulturelles Interesse haben.

Von der Beihilfe abgedeckte Aktivitäten

  • Die Vorproduktion, Produktion und Postproduktion von Videospielen.
  • Die Vorproduktion, Produktion und Postproduktion von fiktiven Podcasts oder pädagogischen Podcasts, deren Inhalt sich auf kulturelle Disziplinen bezieht.
  • Die Vorproduktion, Produktion und Postproduktion kultureller Produkte, die Extended-Reality-Technologien oder andere digitale Erstellungsformate verwenden.
  • Die Organisation von Fachveranstaltungen, Gründungs- und Beschleunigungsprogrammen sowie kulturellen Ausstellungen, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den in den vorangegangenen Abschnitten beschriebenen Aktivitäten stehen.

Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 stattfinden, ohne dass eine Verlängerung möglich ist.

Art der Hilfe

Zuschüsse von bis zu 80.000€ auf Wettbewerbsbasis. Die maximale Intensität variiert je nach beantragtem Betrag und beträgt maximal 80% des Projekts.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für unbefristete oder befristete Arbeit, die von den begünstigten Einrichtungen abhängen, sofern es sich um Ausgaben handelt, die in direktem Zusammenhang mit der Organisation und Entwicklung der subventionierten Tätigkeit stehen.
  • Die Ausgaben, die der Beauftragung technischer Dienstleistungen zur Durchführung der subventionierten Tätigkeit entsprechen, einschließlich Forschungskosten.
  • Kauf oder Leasing der Maschinen oder Geräte, die für die Entwicklung der subventionierten Tätigkeit erforderlich sind.
  • Vermietung von Räumen, die für die Entwicklung der subventionierten Tätigkeit erforderlich sind (die Vermietung des Hauptsitzes des Begünstigten ist ausgeschlossen).
  • Ausgaben für gewerbliches und geistiges Eigentum.

Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen

  • Anpassung der geplanten Aktivität an die Erreichung der in Artikel 1 dieser Resolution genannten Ziele (bis zu 40 Punkte).
  • Projektplanung und wirtschaftlicher Ansatz (bis zu 40 Punkte).
  • Kulturelles Interesse und Qualität des Projekts (bis zu 20 Punkte).

Projekten, die 60 oder mehr Punkte erhalten, wird als vorläufiger Betrag der von ihnen beantragten Beihilfe in voller Höhe zugewiesen.

Frist für die Einreichung von Bewerbungen

Vom 18. November bis 16. Dezember 2024.