Das Generalsekretariat für Industrie und kleine und mittlere Unternehmen (SEGIPYME) führt verschiedene Initiativen durch, um die nationale Versorgung mit industrieller Produktion von Schutzausrüstungen und medizinischen Geräten und Ausrüstungen zu fördern, um das Problem der weltweiten Knappheit dieser Produkte zu lösen und in naher Zukunft sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der spanischen Bürger in diesen Gebieten befriedigt werden. Zu diesem Zweck wurde ein neues Programm eingerichtet, um Unternehmen, die Projekte für die industrielle Produktion durchführen, durch Zuschüsse für Maßnahmen der folgenden Art zu unterstützen:
Einrichtung neuer Anlagen für die Herstellung der oben beschriebenen Produkte. Erweiterung ihrer bestehenden Strukturen, die solche Produkte herstellen. Umbau vorhandener Produktionslinien zu diesem Zweck.
Welche Unternehmen können Nutznießer sein?
Diese privaten Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in Spanien gesetzlich gegründet wurden und ein Projekt zur Entwicklung der industriellen Produktion von Medizinprodukten und medizinischen und persönlichen Schutzausrüstungen und -ausrüstungen sowie anderen Produkten wie Wirkstoffen, chemischen Substanzen, Medikamenten oder anderen Produkten entwickeln werden, die von der Regierung im Zusammenhang mit COVID-19 unter anderem als Notfall eingestuft werden:
Chirurgische Masken, Typ II und IIRFFP2- und FFP-Personenschutzmasken. COVID-19-PCR-Diagnosekits und ihre Verbrauchsmaterialien.Schnelldiagnosekits (Antigennachweis) .Hysopos.Schutzbrillen.Nitrilhandschuhe, mit und ohne Staub.Einweg- und wasserdichte Kittels.Hydroalkoholische Lösungen (Biozid und Kosmetik) und ihre Rohstoffe.Geräte für invasive mechanische Beatmung (VMI) .Fungibel oder Verbrauchsmaterial für VMI-Geräte.Alkohol.Chlorhexidrin.
Die Produkte müssen im Inland hergestellt werden und den von den Gesundheitsbehörden festgelegten Anforderungen entsprechen.
Welche Art von Finanzierung bieten Sie an?
Die angebotene Finanzierung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höchstintensität der Beihilfe beträgt 80%, je nach Artikel werden jedoch die folgenden Prozentsätze festgelegt:
80% auf das Bankbudget des Postens Geräte und Ausrüstung.80% auf das bankfähige Budget des Postens „Kosten für technische Validierung“.30% auf das bankfähige Budget des Postens Produktionsverfahrenstechnik.20% auf das bankfähige Budget des Gebäudeobjekts.
Bei ausreichender Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln könnte der Beihilfehöchstbetrag pro Unternehmen auf 800.000€.
Wie hoch ist der Gesamthaushalt des Aufrufs zur Einreichung von Zuschüssen?
Der Gesamtbetrag der angekündigten Zuschüsse wird 11.000.000 Euro betragen.
Welche Ausgaben sind bankfähig?
Gebäude: Investitionen für die Anpassung von Industriegebäuden, die für den Betrieb der in der folgenden Rubrik b) genannten Geräte und Ausrüstungen unbedingt erforderlich sind. Geräte und Ausrüstung: Anschaffung materieller Geräte und Ausrüstungen und/oder Amortisation vorhandener Geräte und Ausrüstungen, die in direktem Zusammenhang mit der Herstellung der Waren stehen, auf die sich dieser Auftrag bezieht, mit Ausnahme von externen Transportkomponenten. Produktionsverfahrenstechnik: externe Zusammenarbeit, die für die Planung und/oder Neugestaltung von Prozessen erforderlich ist und in direktem Zusammenhang mit den im vorherigen Absatz genannten Geräten und Ausrüstungen steht. Jede Form von Tiefbau oder Beratung im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bearbeitung der beantragten Finanzierung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Kosten für die technische Validierung: Ausgaben im Zusammenhang mit der Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten, der Einholung von Konformitätsbewertungen oder Genehmigungen, die für die Vermarktung von Impfstoffen und Medikamenten, medizinischen Geräten, Krankenhaus- und medizinischen Geräten, Desinfektionsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung erforderlich sind, mit ausdrücklicher Ausnahme der internen Personalkosten.
Was ist die Bewerbungsfrist?
Einsendeschluss ist der 30. Juli 2020.
Mehr Anforderungen
Nur Investitionen und Ausgaben, die seit dem 1. Februar 2020 bis 31. Dezember 2020.Bei Projekten, die vor dem 1. Februar 2020 initiiert wurden, werden nur die seit diesem Datum durchgeführten Maßnahmen berücksichtigt, um den Umfang des Projekts zu beschleunigen oder zu erweitern. In diesem Fall der Beihilfeantrag sollte sich auf zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Beschleunigung der Bemühungen oder der Erweiterung des Beihilfeumfangs beschränken.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von MINECOTUR