Der Zweck der Zuschüsse besteht darin, den Herausforderungen der Madrider Wirtschaft zu begegnen, darunter: Förderung und Erhaltung hochwertiger und qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze.
Aktionslinien der Entwicklungshilfe für junge innovative Technologieunternehmen
Je nach Zweck werden drei verschiedene Aktionslinien festgelegt, die wie folgt definiert sind:
- Beginn der Startup-Aktivität bis zum Alter von 1 Jahr.
- Konsolidierung junger innovativer technologieorientierter Unternehmen, die älter als 1 Jahr und bis zu 5 Jahre alt sind.
- Wachstum und Produktivitätssteigerung innovativer KMU, die älter als 5 Jahre sind.
Art der Finanzierung
Zuschüsse werden in Form von Zuschüssen auf Wettbewerbsbasis gewährt.
Begünstigte von Beihilfen für die Entwicklung junger innovativer technologieorientierter Unternehmen
Je nach Art der Beihilfe handelt es sich bei den begünstigten Einrichtungen um:
- Zeile 1: Neue innovative, technologiebasierte KMU bis zu 1 Jahr alt, das zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags der Kategorie Kleinunternehmen angehören muss.
- Zeile 2: Junge innovative technologiebasierte KMU zwischen 1 und 5 Jahren alt, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags der Kategorie Kleinunternehmen angehören müssen.
- Zeile 3: Innovative KMU die älter als 5 Jahre sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung der Kategorie der kleinen oder mittleren Unternehmen angehören müssen.
Fristen für die Ausführung von Projekten
Je nach Linie betragen die maximalen Fristen für die Ausführung der Projekte:
- Zeile 1: bis zu 12 Monate
- Zeile 2: bis zu 24 Monate
- Zeile 3: nach 24 Monate
Anforderungen an Beihilfen für die Entwicklung junger innovativer technologieorientierter Unternehmen
- Je nach der Art der zu beantragenden Beihilfe muss es sich um kleine oder mittlere Unternehmen handeln. -Ein innovatives Unternehmen zu sein.
- Haben Sie mindestens einen Arbeitsplatz in der Autonomen Gemeinschaft Madrid.
- Zuschüsse müssen einen Anreizeffekt haben, sodass Projekte, die vor der Gewährung der Beihilfe initiiert wurden, nicht förderfähig sind.
Darüber hinaus müssen Unternehmen, um Begünstigte einer Beihilfe zu sein, einige Gründe begründen förderfähige Ausgaben über 30.000€ (Zeile 1), 75.000€ (Zeile 2) oder 200.000€ (Zeile 3), falls zutreffend.
Arten förderfähiger Projekte
- Technische Machbarkeitsstudien vor industriellen Forschungs- oder experimentellen Entwicklungstätigkeiten.
- Projekte von industrielle Forschung
- Projekte von experimentelle Entwicklung
Förderfähige Aktivitäten
- Zeile 1:2-Jahres-Geschäftsplan, Geschäftsführbarkeitsplan, technologischer Entwicklungsplan, Beratungs- und Beratungsstudien zur Geschäfts- und Marktentwicklung (Markttest) und andere technische Berichte, unter anderem.
- Zeile 2:3-jähriger Geschäftsplan, der unter anderem die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren für die Markteinführung ermöglicht, der technologische Entwicklungsplan, die Planung der Einbeziehung von technischem Wissen.
- Zeile 3: Nebenkosten unter anderem für technische Machbarkeitsstudien, industrielle Forschungsprojekte und experimentelle Entwicklungsprojekte.
Finanzierbare Aufwendungen
- Personalkosten. -Kosten für Instrumente und Materialien, soweit und während des Zeitraums, in dem sie für das Projekt verwendet werden.
- Kosten für vertragliche Forschung und Entwicklung, erworbenes oder erlangtes technisches Wissen und Patente.
- Ausgaben für Beratung und Unterstützung für Innovation und Geschäftsentwicklung.
- Andere externe Dienstleistungen wie technische Unterstützung, Rechts-, Wirtschafts- und Finanzberatung usw.
- Berichte, Zertifizierungen und Audits, die von Auditoren oder Experten durchgeführt werden, soweit dies nach diesen regulatorischen Grundlagen erforderlich ist.
- Andere Betriebskosten, die direkt aus dem Projekt stammen.
Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen
Während der Bewertungsphase können die eingereichten Projekte auf der Grundlage der folgenden Kriterien eine Höchstpunktzahl von 100 Punkten erhalten:
- Kriterien Wissenschaftlich-technische Qualität und Innovation der Projekte: 0-45 Punkte.
- Kriterien Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Geschäftsplans des Unternehmens, der technologischen Möglichkeiten und der Marktfähigkeit des Projekts sowie der wissenschaftlich-technischen Kapazität des Unternehmens: 0-45 Punkte.
- Kriterien Zusammenarbeit und Kooperation mit Forschungs- und Wissensverbreitungsorganisationen, sozioökonomische und ökologische Auswirkungen und Projektkohärenz: 0-10 Punkte.
Erforderliche Dokumentation
Zusammen mit dem Beihilfeantrag müssen die Unternehmen unter anderem Folgendes beifügen:
- La allgemeiner beschreibender Bericht über das Projekt, das die technischen, wissenschaftlichen und innovativen sowie wirtschaftlich-finanziellen Aspekte derselben umfasst. In diesem Bericht müssen auch ein Budget für das Projekt sowie der geschäftliche und kommerzielle Betriebsplan des Projekts enthalten sein.
- Vorlage von Lieferantenbudgets oder Pro-forma-Rechnungen für die Kosten, die bei der Durchführung des Projekts anfallen.
Frist für die Einreichung von Bewerbungen:
Interessierte Unternehmen müssen Anträge elektronisch einreichen, innerhalb einer Frist von maximal 15 Arbeitstage nach Veröffentlichung des Anrufs im Amtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Madrid.
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