Autonome Gemeinschaft Madrid: Zusätzliche Covid-Linie für Direkthilfe für Selbstständige und Unternehmen

Madrid wird 220 Millionen Euro an Direktbeihilfen für Selbstständige und KMU in Sektoren bereitstellen, die vom Gesetzesdekret vom 12. März ausgeschlossen sind.

Die Ausschreibung, die seit dem 1. Mai läuft, ermöglicht es den mehr als 25 CNAES, die vom Gesetzesdekret ausgeschlossen sind, Zuschüsse zwischen 3.000 und 200.000€ in Anspruch zu nehmen. Diese neue Leitung verfügt über 220 Millionen Euro aus Eigenmitteln, die die Autonome Gemeinschaft Madrid zusammen mit den 679 Millionen Euro, die der staatlichen Zuweisung entsprechen, verwalten wird.

Art der Finanzierung

Stipendien für Finalisten. Die Höhe der Beihilfe ist wie folgt festgesetzt:

-A maximal 3.000€ für Unternehmer oder Berufstätige, die das objektive Schätzsystem der persönlichen Einkommensteuer anwenden. Andernfalls können Selbständige und Unternehmer Unterstützung von erhalten zwischen 4.000 und 200.000€, abhängig vom Umsatzrückgang. -A maximal 3.000€ für Unternehmer oder Freiberufler, die ihre Tätigkeit zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.03.2020 aufgenommen haben und das objektive Schätzsystem der Einkommensteuer anwenden. Für den Fall, dass diese Unternehmer oder Freiberufler das System der objektiven Schätzung nicht anwenden, kann die erhaltene Beihilfe bis zu 30.000€.

Begünstigte

Selbstständige Unternehmer oder Freiberufler mit Sitz in der Autonomen Gemeinschaft Madrid, deren wirtschaftliche Tätigkeit in Anlage V der Ausschreibung definiert ist und die einen Rückgang des jährlichen Geschäftsvolumens um mindestens 30% im Zeitraum 2020 enthalten, verglichen mit der Zahl von 2019. Diejenigen, die eine deklariert haben negatives Nettoergebnis in der Einkommensteuererklärung für 2019.

Die wichtigsten Anforderungen

In der Regel müssen die begünstigten Einrichtungen einen steuerlichen Wohnsitz in der Autonomen Gemeinschaft Madrid haben, das objektive Schätzsystem des IRP anwenden und die folgenden Verpflichtungen einhalten:

-Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit, mindestens bis zum 30.06.2022.-Ausschütten Sie keine Dividenden in den Jahren 2021 und 2022. -Genehmigen Sie keine Erhöhungen in Bezug auf die Vergütung der Geschäftsleitung für die zwei Jahre nach dem Datum der Gewährung der Beihilfe.

Die Begünstigten müssen sowohl in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 als auch zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags nachweisen, dass sie eine in Anhang V der genannten Vereinbarung vorgesehene Tätigkeit ausgeübt haben. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zu einem der in der CNAE-Liste.

In Frage kommende Konzepte

Die begünstigten Einrichtungen müssen die erhaltenen Beihilfen zuerst zuweisen, um die Schulden und Zahlungen an Lieferanten und andere Gläubiger, in der Reihenfolge ihres Alters entsprechend dem Ausstellungsdatum der Rechnungen. Bei Bankschulden wird die Reduzierung des Nennbetrags der öffentlich garantierten Verbindlichkeiten Vorrang haben. Die Beihilfe kann auch zur Finanzierung verwendet werden feste Kosten entstanden, sofern sie zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.05.2021 angefallen sind.

Fristen für die Einreichung von Anträgen

Vom 01.05.2021 bis 30.06.2021. Wenn Sie daran interessiert sind, die Eignung Ihres Unternehmens mit Sitz in der Autonomen Gemeinschaft Madrid mit der ergänzenden Covid-Line für Direkthilfen für Selbstständige oder Unternehmen zu bewerten, können Sie uns unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren: comunicacion@intelectium.comMehr: Covid-Linie für Direkthilfe für Selbstständige und Unternehmen